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   BGH, 19.03.2007 - II ZR 106/06   

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https://dejure.org/2007,5864
BGH, 19.03.2007 - II ZR 106/06 (https://dejure.org/2007,5864)
BGH, Entscheidung vom 19.03.2007 - II ZR 106/06 (https://dejure.org/2007,5864)
BGH, Entscheidung vom 19. März 2007 - II ZR 106/06 (https://dejure.org/2007,5864)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1407
  • NZI 2008, 40
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 66/03

    Rückforderung von Finanzierungshilfen eines Aktionärs; Anwendbarkeit der

    Auszug aus BGH, 19.03.2007 - II ZR 106/06
    Dass eine im Einzelfall koordinierte Kreditvergabe wie ein entsprechendes koordiniertes Stehenlassen in der Krise einer Anwendung des Kleinbeteiligtenprivilegs nach § 32 a Abs. 3 Satz 2 GmbHG entgegensteht, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 9. Mai 2005 (II ZR 66/03, ZIP 2005, 1316, 1318) ausgesprochen.
  • BGH, 29.01.2015 - IX ZR 279/13

    Insolvenz einer GmbH & Co. KG: Anspruch des Insolvenzverwalters auf

    Das koordinierte Zusammenwirken der Gesellschafter ermöglicht die gemeinsame Zurechnung der wechselseitigen Beteiligungen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2007 - II ZR 106/06, ZIP 2007, 1407; vom 26. April 2010 - II ZR 60/09, WM 2010, 1415 Rn. 5).
  • BGH, 26.04.2010 - II ZR 60/09

    Haftung nach den Eigenkapitalersatzregeln: Kapitalhilfe eines Aktionärs zur

    Denn schon das am 20. Dezember 1999 von dem Kläger, Dr. Z. und dem Vorstand der Schuldnerin unterzeichnete "Keep Well Agreement" und die damit koordinierte Kreditvergabe (vgl. BGH, Sen.Urt. v. 9. Mai 2005 aaO S. 1318; Sen.Beschl. v. 19. März 2007 - II ZR 106/06, DStR 2007, 684) reichen aus, um - zusammen mit dem Aktienanteil des Klägers von 15, 46 % - ein aktienrechtlich fundiertes unternehmerisches Interesse zu begründen.

    Wenn das Berufungsgericht angesichts dieser massiven, mit dem Mitaktionär Dr. Z. koordinierten Hilfe zur Beseitigung oder Vermeidung einer Insolvenzreife ein unternehmerisches Interesse des Klägers in seiner Eigenschaft als Aktionär an dem Schicksal der Schuldnerin angenommen hat, ist das aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Sen.Urt. v. 9. Mai 2005 aaO; Sen.Beschl. v. 19. März 2007 aaO).

  • BGH, 26.01.2023 - IX ZR 85/21

    Beteiligung am Haftkapital in Höhe von 10 % (und nicht von weniger als 10 %) im

    Zur Rechtslage vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen hat vor diesem Hintergrund der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine im Einzelfall koordinierte Kreditvergabe wie ein entsprechendes koordiniertes Stehenlassen in der Krise einer Anwendung des Kleinbeteiligtenprivilegs nach § 32a Abs. 3 Satz 2 GmbHG entgegenstehen könne (BGH, Beschluss vom 19. März 2007 - II ZR 106/06, ZIP 2007, 1407; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Mai 2005 - II ZR 66/03, ZIP 2005, 1316, 1318; Beschluss vom 26. April 2010 - II ZR 60/09, ZIP 2010, 1443 Rn. 5; jeweils zur Beteiligung an einer Aktiengesellschaft).
  • FG Niedersachsen, 22.11.2011 - 8 K 199/09

    Abstellen auf die Beteiligungsgrenze des § 32a Abs. 3 GmbHG a.F. bzgl. der Frage

    Zugunsten von Gesellschaftern, die mit 10 % oder weniger am Stammkapital einer GmbH beteiligt und nicht zu Geschäftsführern bestellt worden sind, findet nach Ansicht des BGH das sog. "Kleinbeteiligungsprivileg" des § 32a Abs. GmbHG keine Anwendung, wenn mehrere Gesellschafter, die zusammen mehr als den genannten Anteil am Stammkapital halten, die Gesellschafterhilfe in der Krise koordiniert gewähren oder sie koordiniert stehen lassen (zuletzt insbesondere BGH, Beschluss vom 19.3. 2007 II ZR 106/06).
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